Ob Arzt, Anwalt oder Architekt - die Angehörigen der Freien Berufe unterliegen gesonderten rechtlichen Rahmenbedingungen. Den Bedürfnissen ihrer Berufsausübung geschuldet, genießen sie zwar manche Vereinfachung, finden aber an anderer Stelle oftmals keine sie angemessen berücksichtigende Regelung.
Nicht zuletzt sind wir als Anwälte natürlich selbst der Gruppe der Freien Berufe zugehörig und wissen genau, wo die entscheidenden Ansatzpunkte und Gestaltungsmöglichkeiten liegen.
Christoph Cornelius Steuerberater
Fachanwalt für Steuerrecht
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30.03.2012Ausbildungsstelle zu vergeben