Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahren: Noch für 2020 Freibeträge beantragen
Nach dem Einkommensteuergesetz (§ 39a EStG) kann jeder unbeschränkt steuerpflichtige Arbeitnehmer Freibeträge für das Lohnsteuerabzugsverfahren eintragen lassen.
(28.09.2020)
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