Steuervereinfachungsgesetz 2011 verabschiedet
Vermittlungsverfahren erfolgreich:
Bund und Länder haben im Vermittlungsverfahren zum Steuervereinfachungsgesetz 2011 im September eine Einigung erzielt. Danach tritt das Gesetz zum 1.1.2012 in Kraft. Diverse Regelungen (siehe anschließend) treten auch bereits früher in Kraft.
Die wichtigsten Regelungen:
Bereits mit Wirkung Dezember 2011 erhöht sich der Arbeitnehmerpauschbetrag von 920 € auf 1000 €. Ebenfalls noch im Jahr 2011 treten die Erleichterungen für die elektronische Rechnungsstellung in Kraft. Geblieben ist es auch bei der vereinfachten Absetzung von Kinderbetreuungskosten. Für Kinder unter 25 Jahren, die in Berufsausbildung oder Studium stehen, wird Kindergeld bzw. der Kinderfreibetrag zukünftig unabhängig von deren eigenen Einkünften oder Bezügen gewährt. Beides gilt allerdings erst ab 2012, also für die Steuererklärung 2012. Ebenfalls kann ab 2012 eine einfachere Vergleichsberechnung bei der Entfernungspauschale erfolgen. Davon profitieren Arbeitnehmer, die abwechselnd öffentliche Verkehrsmittel und den privaten PKW nutzen. Das Finanzamt vergleicht künftig nur noch die Jahreskosten. Der tageweise Einzelnachweis entfällt.
Zu Lasten der Kapitalanleger wirkt sich jene Neuregelung aus, wonach abgeltungsteuerpflichtige Kapitaleinkünfte nicht mehr bei der Berechnung des Spendenhöchstbetrages Berücksichtigung finden. Zugunsten wirkt sich dagegen aus, dass die Kapitaleinkünfte nicht mehr bei der Berechnung der zumutbaren Belastung im Rahmen außergewöhnlicher Belastungen berücksichtigt werden müssen. Beide Regelungen gelten ab 2012, also für die Steuererklärung 2012.
Ehegattenveranlagung zweijährige Steuererklärungen:
Als „Kompromiss“ im Vermittlungsverfahren haben sich Bund und Länder u.a. darauf verständigt, die für einen Zweijahreszeitraum zusammengefasste Einkommensteuererklärung zu streichen. Unverändert wird jedoch das Veranlagungswahlrecht der Ehegatten reduziert, von bisher sieben Veranlagungs- und Tarifvarianten auf vier.
Stand: 12. Oktober 2011
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