Rabattfreibeträge

Freibetrag
Arbeitnehmer erhalten auf Sachzuwendungen oder Dienstleistungen ihres Arbeitgebers einen Rabattfreibetrag von € 1.080,00 pro Kalenderjahr. Für die Anwendung dieses Freibetrags kommt es nicht darauf an, ob der Arbeitnehmer die rabattierte Arbeitgeberleistung während seiner aktiven Tätigkeit bezieht oder während seines Ruhestandes (FG München vom 30.5.2016, 7 K 428/15).
Stand: 28. September 2016
Sie haben Fragen? Fragen Sie uns JETZT! Steuerberater in Gießen
Mehr Themen
Online-Portal Gutschrift Protokollvorschrift Anschaffungskosten Bagatellgrenze Doppelbesteuerungsabkommen Verbraucherstreitbeilegungsgesetz Fiskus Investitionsabzugsbetrag Rechnung Maßnahmen Absichtserklärung Weihnachtsgeschenke Bahntickets Kraftfahrzeug Immobilienverkauf Verpachtung Gewinnausschüttung Verspätungszuschlag Elektronische Rechnung Überprüfung Zinsrichtlinie Lebensmittelpunkt Außenprüfung Prognose Steuerberater Gießen