Arbeitszimmer bei mehreren Einkünften

Sachverhalt
Im Streitfall machte ein in Vollzeit arbeitender Angestellter, der nebenbei noch Einkünfte aus schriftstellerischer Tätigkeit bezieht (Einkünfte aus selbstständiger Arbeit) den vollen Höchstbetrag von € 1.250,00 als Betriebsausgabe geltend. Das Finanzamt erkannte nur einen Teilbetrag von € 625,00 an.
Entscheidung des BFH
Der Bundesfinanzhof (BFH) ließ hingegen den Steuerabzug für den vollen Höchstbetrag zu (Urteil vom 25.4.2017, III R 52/13.). Der Höchstbetrag ist nach Ansicht des BFH nicht nach den zeitlichen Nutzungsanteilen aufzuteilen, wenn das Arbeitszimmer für die Erzielung von Einkünften unterschiedlicher Einkunftsarten genutzt wird.
Stand: 26. September 2017
Sie haben Fragen? Fragen Sie uns JETZT! Steuerberater in Gießen
Mehr Themen
Anpassungsgesetz Rechnungsabgrenzungsposten Qualifizierungschancengesetz OECD Hinzuverdienst Darlehen Abgaben Entfernungspauschale Handwerkerleistung Flüchtlingshilfe Abgeltungsteuer Bank Rechnungsnummer Entgelt Umzug Ferialpraktikant Mobilität Steuervorauszahlung Firmenwagen Arzttermin Wachstumschancengesetz Kirchensteuer Gewährleistung Abschaffung Ausbildung Steuerberater Gießen