Steuererklärungsfrist für 2020

Verlängerung der Abgabefristen
Mit dem „ATAD-Umsetzungsgesetz“ (Gesetz zur Umsetzung der Anti-Steuervermeidungs-Richtlinie, BGBl I S. 2035) verlängerte der Steuergesetzgeber die Abgabefristen für die Einkommensteuererklärung 2020 und die zinsfreien Karenzzeiten um drei Monate. Für nicht beratene Steuerpflichtige endet die Abgabefrist am 31.10.2021 bzw. unter Berücksichtigung der Sonn- und Feiertagsregelungen am 1.11.2021 bzw. am 2.11.2021.
Zinsfreie Karenzzeit
Die reguläre 15-monatige zinsfreie Karenzzeit für die Einkommensteuererklärung 2020 endet am 1.7.2022.
Stand: 29. September 2021
Sie haben Fragen? Fragen Sie uns JETZT! Steuerberater in Gießen
Mehr Themen
Auslandsverluste Jobticket Buchführungspflicht Eigentümer Sterbetafel Ansässigkeitsstaat Referenznummer Sicherheitseinrichtung Umsatzsteuervorauszahlung Schulstarterpaket Weihnachtsgeschenke Alterseinkünftegesetz Stückzinsen Abkommen Geschäftsanbahnung Jahresbeginn Mehrwertsteuer Nachzahlung Innergemeinschaftliche Lieferung Steuerfrei EU-Staaten Besteuerungsverfahren Elektronische Rechnung Belege Rechnungsberichtigung Steuerberater Gießen