Versichertenentlastungsgesetz
Paritätische Krankenversicherungsbeiträge
Mit dem neuen Versichertenentlastungsgesetz (BT-Drucks. 19/4454) soll ab 2019 die vollständige paritätische Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherungsbeiträge wieder eingeführt werden. Dies bedeutet, dass der Zusatzbeitrag, den die Krankenkassen erheben, wieder zu gleichen Teilen von Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu zahlen ist.
Absenkung des Mindestbeitrags
Darüber hinaus soll der Mindestbeitrag ab 2019 auf rund € 171,00 halbiert werden. Damit sollen kleinere Selbstständige entlastet werden, die sich in der gesetzlichen Krankenversicherung versichern wollen.
Gesetzlicher Beitragssatz
Der Beitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung bleibt 2019 unverändert bei 14,6 %. Unabhängig davon sollen die Krankenkassen mit dem neuen Gesetz verpflichtet werden, hohe Rücklagen abzubauen. Krankenkassen mit zu hohen Rücklagen dürfen ihren Zusatzbeitrag nicht anheben.
Stand: 27. November 2018
Sie haben Fragen? Fragen Sie uns JETZT! Steuerberater in Gießen
Mehr Themen
Barzahlung Marktmiete Prüfungsanordnung Bruttolistenpreis Kursverlust Reinvestition Nachzahlung Lohn Nießbrauchsrecht Freigrenze Gastronomie Treaty Override Steuerbegünstigung Restaurant Belegausgabepflicht Absetzbarkeit Sozialversicherung Gewinnaufteilung Steuerfahndung EBITDA Infektionsschutzgesetz Verjährung Mindestlohngesetz Lohnsteuereinbehalt Steuernummer Steuerberater Gießen