Mahlzeitengestellung 2015
BMF-Schreiben vom 16.12.2014
Sachbezugswerte
Das Bundesfinanzministerium hat mit Schreiben vom 16.12.2014 (Az. IV C 5, S 2334/14/10005) die Sachbezugswerte für arbeitstäglich an den Arbeitnehmer unentgeltlich oder verbilligt abgegebene Mahlzeiten bekannt gegeben. Danach gelten folgende Werte: für ein Frühstück 1,63 €, für ein Mittag- oder Abendessen 3,00 €.
Gleiche Werte
Die Werte entsprechen jenen aus dem Steuerjahr 2014. Eine Anpassung nach oben erfolgte nicht.
Stand: 29. Januar 2015
Sie haben Fragen? Fragen Sie uns JETZT! Steuerberater in Gießen
Mehr Themen
Rentenanpassung Pflegefreibetrag Mobilität Steuerfestsetzung Pauschalbesteuerung Quantifizierung elektronische Rechnung Ehegattenschenkung Fahrzeug Wochenendarbeit Altanleihen Pflegestärkungsgesetz Lohnsteuerabzug Sterbetafel Schadenersatz Kapitalvermögen Verschonungsregelungen SEPA Umsatzausfall Kindergeld Berufskleidung Briefkastenfirma Verwaltungsanweisung Einkommen Dividendenabschlag Steuerberater Gießen